Günther Wudy - Ihr Versicherungsmakler in Bischofsmais
Autoversicherung

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Wenn Sie sich ein Auto zulegen, müssen Sie es versichern. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben - ohne Nachweis eines Haftpflichtschutzes geht schon bei der Zulassung nichts. Die Haftpflicht tritt immer dann ein, wenn Sie schuldhaft einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigen. Teil- oder Vollkasko können freiwillig abgeschlossen werden. Kaskoversicherungen zahlen auch für Schäden am eigenen Fahrzeug.

Viele Faktoren bestimmen den Beitrag
Die Höhe der Beiträge zur KFZ-Versicherung hängt von vielen Faktoren ab - vom Zeitraum, den Sie bereits unfallfrei zurückgelegt haben, von Fahrzeugtyp und Regionalklasse, von der gewünschten Selbstbeteiligung und davon, ob Sie als Garagenbesitzer, Wenignutzer oder Beamter besondere Prämiennachlässe in Anspruch nehmen können.

Als Fahranfänger zahlen Sie weniger, wenn Sie Ihren PKW zunächst als Zweitwagen der Eltern anmelden und den Vertrag später umschreiben lassen. Cabriofahrer sparen durch Nutzung eines Saisonkennzeichens.

KFZ-Haftpflichtversicherung

Teil- und Vollkasko

Die Kosten

Schadenfreiheitsrabatt

So sparen Sie Beiträge


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Online-Abschluss

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Darauf sollten Sie bei dem Produktabschluss achten:

  • Autoschutzbrief. Schutzbriefe sind günstig und sichern Sie unterwegs optimal ab. Ob Panne oder Unfall, Sie erhalten Unterstützung und entstehende Kosten sind entsprechend der Leistungen des Autoschutzbriefes abgedeckt.
  • Kaskoversicherung. Für einen Neuwagen sollte in jedem Fall eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Je älter Ihr Fahrzeug ist, umso eher können Sie auf eine Kaskoversicherung verzichten.
  • Rabatte. Die Versicherer bieten eine Fülle von Tarifen, Rabatten und Zuschlägen. Prüfen Sie genau, welche für Sie von Vorteil sind und welche Sie einschränken. Wählen Sie Ihre Police sorgfältig aus.
  • Sparen. Überprüfen Sie jedes Jahr, ob Sie eine günstigere Versicherung finden können. Rechnen Sie einen Vergleich und holen Sie sich Angebote ein. Sie können viel Geld sparen.
  • Kündigung. Bis zum 30. November können Sie Ihre Versicherung ordentlich kündigen. Bei einer Tariferhöhung, nach einem Schadenfall oder einem Fahrzeugwechsel ist eine Sonderkündigung möglich.